Rechtstipp: Wenn die OP schiefgeht

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Schöne Bescherung

Rechtstipp von der Kanzlei Hörnlein & Feyler

Ein kleiner Schnitt hier, eine Korrektur dort – und schon strahlt das Spiegelbild makelloser denn je. So zumindest die Vorstellung vieler, die sich für eine Schönheitsoperation entscheiden. Doch was, wenn das Ergebnis nicht dem Traum entspricht? Wenn Narben bleiben, die Nase schief sitzt oder das Lächeln eingefroren wirkt? Dann endet der Weg zur Schönheit nicht selten vor Gericht. Denn mangelnde Aufklärung, Behandlungsfehler und unerfüllte Erwartungen sind in der ästhetischen Chirurgie keine Seltenheit. Der COBURGER hat sich dazu mit Rechtsanwalt Wolfgang Hörnlein von der Fachanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg unterhalten.

COBURGER: Welche rechtlichen Probleme treten bei einer kosmetischen Operation am häufigsten auf?

Wolfgang Hörnlein: Die häufigsten rechtlichen Probleme betreff en Aufklärungspflichten, Behandlungsfehler und Haftungsfragen. Viele Patienten unterschätzen die Risiken eines ästhetischen Eingriffs, während Ärzte ihre Aufklärungspflichten nicht immer ausreichend erfüllen. Zudem kommt es häufig zu Streitigkeiten über das Behandlungsergebnis.

COBURGER: Welche Rolle spielt die Aufklärungspflicht in diesem Bereich?

Wolfgang Hörnlein: Eine sehr große. Vor einer kosmetischen Operation muss der behandelnde Arzt umfassend über die Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten aufklären. Besonders wichtig ist es, die Patienten darauf hinzuweisen, dass es keine Erfolgsgarantie gibt. Diese Aufklärung muss zudem schriftlich dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

COBURGER: Was passiert, wenn ein Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt?

Wolfgang Hörnlein: Wenn eine unzureichende Aufklärung nachgewiesen werden kann, kann dies zu Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüchen des Patienten führen, insbesondere wenn der Patient sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung gegen den Eingriff entschieden hätte.

COBURGER: Und wie sieht es mit Behandlungsfehlern aus? Welche rechtlichen Konsequenzen drohen hier?

Wolfgang Hörnlein: Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt nicht nach dem aktuellen medizinischen Standard operiert. Sollte dies zu Komplikationen oder gesundheitlichen Schäden führen, kann der Patient Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. In schweren Fällen kann der Arzt sogar strafrechtlich belangt werden.

COBURGER: Gibt es Besonderheiten bei kosmetischen Operationen im Vergleich zu anderen medizinischen Eingriffen?

Wolfgang Hörnlein: Ja, insbesondere in der Beweislastverteilung. Während in der regulären Medizin oft eine medizinische Notwendigkeit besteht, handelt es sich bei kosmetischen Eingriff en um freiwillige Maßnahmen. Das bedeutet, dass Patienten hohe Erwartungen haben, die sich nicht immer mit den realistischen Möglichkeiten decken. Ärzte müssen daher besonders sorgfältig dokumentieren und die Erwartungen realistisch halten.

COBURGER: Was können Patienten tun, wenn sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind?

Wolfgang Hörnlein: Zunächst sollten sie das Gespräch mit dem Arzt suchen und eventuelle Korrekturmaßnahmen besprechen. Falls keine Einigung erzielt wird, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Patienten sollten alle Unterlagen, insbesondere den Aufklärungsbogen und Fotos vor und nach der Operation aufbewahren, um im Streitfall Beweise zu haben.

COBURGER: Welche Tipps haben Sie für Patienten, die eine kosmetische Operation in Erwägung ziehen?

Wolfgang Hörnlein: Patienten sollten sich gut informieren und den behandelnden Arzt sorgfältig auswählen. Wichtige Kriterien sind Qualifikationen, Erfahrung und Bewertungen anderer Patienten. Zudem sollte der Aufklärungsbogen gründlich gelesen und keine Fragen offengelassen werden. Ein zweites Beratungsgespräch kann ebenfalls sinnvoll sein, um eine informierte Entscheidung zu treff en.

COBURGER: Herzlichen Dank!

Die Fragen stellte Wolfram Hegen.