Rechtstipp zum Sonderthema Resilienz

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Recht haben und bekommen

Resilienz aus juristischer Sicht

Resilienz zeigt sich nicht nur darin, Krisen auszuhalten, sondern auch darin, sich zu wehren, wenn eigene Grenzen überschritten werden. Wer sein Recht kennt, es einfordert und notfalls auch durchsetzt, stärkt seine persönliche Widerstandsfähigkeit – gegen Ungerechtigkeit, Überforderung oder Machtungleichgewichte. Doch wann hat man eigentlich „recht“? Wie erkennt man einen begründeten Anspruch, und welchen Weg geht man, um ihn prüfen oder einklagen zu lassen? Ein Rechtsstreit ist dabei nicht nur eine juristische, sondern oft auch eine emotionale Herausforderung. Wir haben uns dazu mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hacker von der Fachanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler unterhalten.

COBURGER: Herr Dr. Hacker, beginnen wir ganz grundsätzlich: Kann eigentlich jeder, der glaubt, im Recht zu sein, dieses Recht auch einklagen?

Dr. Wolfgang Hacker: Grundsätzlich ja. In unserem Rechtsstaat hat jeder die Möglichkeit, einen vermeintlichen Rechtsanspruch von einer neutralen Stelle überprüfen zu lassen – nämlich von einem Gericht. Gerichte entscheiden ausschließlich nach Gesetz und Recht, unabhängig von persönlichen Meinungen oder Emotionen.

COBURGER: Muss man dafür zwingend einen Anwalt einschalten?

Dr. Wolfgang Hacker: Es gibt zwar auch Sonderfälle, aber: Grundsätzlich kann man bei Streitwerten bis 10.000 Euro in zivilrechtlichen Verfahren selbst Klage beim Amtsgericht einreichen.

COBURGER: Wie läuft ein solcher Zivilprozess typischerweise ab?

Dr. Wolfgang Hacker: Nach Einreichung der Klage wird diese dem Beklagten zugestellt. Danach folgt ein schriftlicher Austausch der Positionen, gegebenenfalls eine Beweisaufnahme, etwa durch Zeugen oder Sachverständige. Am Ende steht eine gerichtliche Entscheidung. Das Verfahren ist klar geregelt, aber für juristische Laien oft komplex.

COBURGER: Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Dr. Wolfgang Hacker: Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und gegebenenfalls Anwaltskosten können schnell einen vierstelligen Betrag erreichen. Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Bei einem Vergleich werden die Kosten häufig anteilig aufgeteilt.

COBURGER: Warum macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten?

Dr. Wolfgang Hacker: Weil wir Fälle nüchtern und professionell bewerten können. Wir prüfen die Rechtslage sachlich und nach gesetzlichen Kriterien. Wir kennen juristische Abläufe, wissen, welche Unterlagen notwendig sind und welches Vorgehen sinnvoll ist. Unser Ziel ist es, realistische Ziele zu definieren, unnötige Risiken zu vermeiden und natürlich – wenn möglich – dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Außerdem läuft der gesamte Schrift verkehr über uns. Wir bereiten Verhandlungen vor, begleiten sie und kümmern uns um die Nachbereitung. Das ist eine große Entlastung für den Mandanten.

COBURGER: Was ist, wenn jemand sich einen Anwalt finanziell nicht leisten kann?

Dr. Wolfgang Hacker: Dafür gibt es staatliche Unterstützungsmöglichkeiten. Wer seine Einkommensverhältnisse offenlegt, kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. Außerdem übernehmen Rechtsschutzversicherungen häufig die Kosten – auch dann, wenn ein Verfahren am Ende nicht erfolgreich ist, sofern die Klage als sinnvoll eingestuft wird.

Das Gespräch führte Wolfram Hegen.