Rechtstipp: Abgefahren #61

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Mit dem Auto unterwegs – Tipps von der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler

Das liebste Kind des Deutschen ist – allen Abgesängen zum Trotz – immer noch das eigene Auto. Es ist für viele Menschen gleichbedeutend mit Freiheit und Unabhängigkeit, die gefahrene Marke nicht selten Glaubensbekenntnis zu einem gewissen Lebensstil, und der fahrbare Untersatz wird häufig mehr gepflegt als die eigene Gesundheit. Auf was aber muss der Autofahrer sich in diesem Jahr aus rechtlicher Sicht einstellen? Was gibt es Neues auf Deutschlands Straßen? Der COBURGER hat sich dazu mit Lutz Lindner von der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler unterhalten.

COBURGER: Jeden Winter dieselbe Frage: Brauche ich Winterreifen? Darf ich auch Allwetterreifen fahren? Was sagt die Rechtsprechung dazu?

Lutz Lindner: Aktuell ist es noch so, dass man im Winter auch mit M+S (Matsch und Schnee)-Reifen fahren darf. Das gilt ab 01.10.2024 nicht mehr. Dann muss man, sobald winterliche Straßenverhältnisse bestehen, Reifen mit Alpin-Symbol fahren, das ist eine Schneeflocke mit einem Berg. Andernfalls drohen einem ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wegen „im Winter fahren mit nicht angepasster Bereifung.“ Und wenn es zu einem Unfall kommt, wird die Frage beantwortet werden müssen, ob der Unfall durch eine ordnungsgemäße Bereifung hätte verhindert werden können. Wenn ja, kann das empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen haben, gerade wenn Menschen zu Schaden kommen.

COBURGER: Unfälle sollen ja in Zukunft leichter aufgeklärt werden können. Black-Boxen, ähnlich wie in Flugzeugen, werden Pflicht in Autos. Was genau wird da aufgezeichnet?

Lutz Lindner: Also ab Juli ist eine Black-Box in jedem neu zugelassenen Fahrzeug Pflicht. Das ist ein Fahrtenschreiber, der das Fahrverhalten dokumentiert, Bremsvorgänge, die Geschwindigkeit, gegebenenfalls Airbagauslösungen und andere Fahrzeugdaten. Er wird regelmäßig überschrieben, wenn der Speicher des Gerätes voll ist. Und die Daten dürfen nur verwertet werden mit Zustimmung des Fahrenden. Außer bei einer gerichtlichen Anordnung. Und wenn wir schon bei Technik sind: Fahrassistenzsysteme sind bei neu zugelassenen Fahrzeug ab Juli auch Pflicht, also Sensoren zum Spuren- und Abstandhalten etc.

COBURGER: Ein Thema jedes Jahr aufs Neue ist der Führerscheinumtausch. Welche Jahrgänge müssen denn dieses Jahr ihren alten Lappen abgeben?

Lutz Lindner: Bis Anfang 2024 waren die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran und bis Anfang 2025 die Jahrgänge ab 1971. Nach Ablauf der Umtauschfristen bedeutet es nicht, dass man die Fahrerlaubnis verliert. Der Fahrer begeht aber eine Ordnungswidrigkeit; man läuft auch Gefahr sich z.B. auch keinen Wagen ausleihen zu können mit einem alten nicht mehr gültigen Führerschein.

COBURGER: Aktuell wird ja auch diskutiert über die Unfallflucht. Bleibt sie eine Straftat oder wird sie nur noch als Ordnungswidrigkeit gewertet, ist die Frage. Wie stehen Sie dazu?

Lutz Lindner: Das ist ein zweischneidiges Schwert, es geht ja vor allem darum, die Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche abzusichern, weil sich niemand aus dem Staub machen kann, ohne sich damit strafbar zu machen. Auf der anderen Seite gibt es eine Unfallflucht auch nur im Verkehrsrecht. Wer auf eine andere Art und Weise im Alltag etwas Fremdes beschädigt und den Tatort verlässt, begeht ja auch keine Unfallflucht. Wie auch immer das entschieden wird, mein Tipp: Am besten immer die Polizei anrufen, wenn man mit dem Auto einen Schaden verursacht hat oder selbst wenn man nur den Verdacht hatte, dass man einen Schaden verursacht hat. Insgesamt sind nämlich gerade bei Bagatellschäden die Vorschriften für den Laien sehr schwer zu verstehen. Also lieber auf Nummer sicher gehen und die Polizei informieren.

Die Fragen stellte Wolfram Hegen.

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