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Informationen zum Sonderthema Heimat von der Kanzlei Hörnlein & Feyler
Was ist Heimat? Für die einen ist es ein Ort. Für andere ein Gefühl. Wieder andere sehen Heimat dort, wo ihre Familie ist – oder ihr WLAN sich automatisch verbindet. Aus juristischer Sicht ist „Heimat“ allerdings ein Begriff mit klaren Regeln, Rechten und Pflichten. Sie beginnt beim Wohnsitz, betrifft das Staatsangehörigkeitsrecht und endet nicht zuletzt bei der Frage, wo man wählen darf oder einen Personalausweis bekommt. Der COBURGER hat sich dazu mit Heidi Schüler unterhalten, Rechtsanwältin in der Fachanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg.
COBURGER: Frau Schüler, wo beginnt juristisch betrachtet die Heimat?
Heidi Schüler: Juristisch gesehen ist Heimat ein sehr abstrakter Begriff. Aber konkret wird er, wenn man ihn mit dem Wohnsitz, dem gewöhnlichen Aufenthalt oder der Staatsangehörigkeit verknüpft . Wer beispielsweise dauerhaft in Deutschland lebt, hier arbeitet, seine Familie, also seinen Lebensmittelpunkt hat, hat juristisch betrachtet seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland. Daraus ergeben sich viele Rechte, etwa beim Sozial- oder Steuerrecht.
COBURGER: Was bedeutet es, die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben?
Heidi Schüler: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist vollwertiges Mitglied des deutschen Staates. Damit gehen zentrale Rechte einher – zum Beispiel das Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und der EU, das Recht auf konsularischen Schutz im Ausland und der Zugang zu allen öffentlichen Ämtern. Gleichzeitig gibt es auch Pflichten, etwa die Pflicht, sich an die Gesetze zu halten oder Steuern zu zahlen.
COBURGER: Und wie funktioniert die Einbürgerung?
Heidi Schüler: Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Wer mindestens fünf Jahre legal in Deutschland lebt, gut integriert ist, Deutsch spricht, seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und keine schwerwiegenden Straftaten begangen hat, kann eingebürgert werden – unter bestimmten Umständen sogar schon nach drei Jahren. Doppelstaatlichkeit ist jetzt in der Regel erlaubt. Das heißt, man muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Zugleich werden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger. Hier gilt: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.
COBURGER: Was unterscheidet das Aufenthaltsrecht von der Staatsbürgerschaft?
Heidi Schüler: Aufenthaltsrecht bedeutet, dass eine Person sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, etwa mit einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis. Das ist zeitlich begrenzt oder an Bedingungen geknüpft. Staatsangehörigkeit hingegen ist ein dauerhaft es Rechtsverhältnis – und kann nur in sehr seltenen Fällen aberkannt werden. Es ist ein fundamentaler Unterschied: Einbürgerung bedeutet Zugehörigkeit, Aufenthaltsrecht bedeutet Gaststatus – mit dem Ziel, eventuell später zur Einbürgerung zu gelangen.
COBURGER: Gibt es auch juristische „Heimatrechte“, die man nicht einfach verliert?
Heidi Schüler: Ja, das bekannteste Beispiel ist Artikel 16 Grundgesetz: Kein deutscher Staatsbürger darf aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen oder ausgeliefert werden. Auch das Recht auf Rückkehr ins Land kann niemandem genommen werden. Zudem bleibt die deutsche Staatsbürgerschaft oft erhalten, selbst wenn jemand über Jahre im Ausland lebt – auch wenn dort eine neue Heimat entsteht.
COBURGER: Welche Rolle spielt der Personalausweis in diesem Zusammenhang?
Heidi Schüler: Der Personalausweis ist kein „Heimatnachweis“, aber er dokumentiert die deutsche Staatsangehörigkeit. Jeder deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren ist verpfl ichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Mit dem Ausweis kann man sich identifizieren, Behördengänge erledigen, reisen – vor allem innerhalb der EU. Für Menschen mit Migrationshintergrund kann der Personalausweis auch ein wichtiges Symbol für die angenommene neue Heimat sein.
COBURGER: Und was ist mit Rechten auf kommunaler Ebene – darf jeder, der hier lebt, auch mitentscheiden?
Heidi Schüler: Nein, das hängt von der Staatsangehörigkeit ab. EU-Bürger dürfen bei Kommunalwahlen mitwählen, Nicht-EU-Ausländer nicht. Auch das Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene ist an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Das bedeutet: Wer mitgestalten will, muss eingebürgert sein. Insofern ist politische Teilhabe ein zentrales Element juristischer Heimat.
Die Fragen stellte Wolfram Hegen.
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