Rechtstipp: Wer darf was wann wie wo fahren?

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Zum Sonderthema Mobilität: Führerscheinklassen, Gewichtsgrenzen und unterschiedliche Regeln für Roller und E-Scooter

Wer sich ein neues Fahrzeug kauft oder mit dem Wohnmobil in den Urlaub startet, sollte genau hinschauen. Denn entscheidend ist nicht nur, was ein Fahrzeug kann, sondern auch, was man mit seiner Fahrerlaubnis tatsächlich fahren darf. Und gerade beim zulässigen Gesamtgewicht kann es schnell kompliziert werden. Wir haben uns dazu mit Rechtsanwalt Lutz Lindner von der Fachanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg unterhalten.

COBURGER: Die Führerscheinklassen sind im Laufe der Jahre immer komplizierter geworden. Worauf muss man grundsätzlich achten?

Lutz Lindner: Es gibt heute eine ganze Reihe unterschiedlicher Fahrerlaubnisklassen, die sich unter anderem nach Fahrzeugart, Leistung und Gewicht unterscheiden. Gerade bei Motorrädern gibt es mehrere Klassen, die auch an unterschiedliche Altersgrenzen geknüpft sind. Grundsätzlich gilt: Je stärker oder schwerer ein Kfz ist, desto höher sind in der Regel die Anforderungen. Auch bei Lastkraftwagen und Wohnmobilen spielt das Gewicht eine entscheidende Rolle. Wichtig ist deshalb, vor dem Kauf oder der Fahrt genau zu prüfen, welche Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug erforderlich ist.

COBURGER: Besonders beim Wohnmobil kann das Gewicht schnell zum Problem werden. Was müssen Autofahrer hier beachten?

Lutz Lindner: Mit der Fahrerlaubnisklasse B darf man grundsätzlich Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren. Entscheidend ist dabei die zulässige Gesamtmasse, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Für die tatsächliche Beladung zählen dann natürlich auch die mitfahrenden Personen, Gepäck und sonstige Ladung mit. Wer ein Wohnmobil kauft, sollte deshalb genau hinschauen und nicht nur das Leergewicht, sondern auch die mögliche Zuladung berücksichtigen. Eine Überschreitung des tatsächlichen Gewichts kann zu Problemen wegen Überladung führen. Für Inhaber älterer Führerscheine, insbesondere der früheren Klasse 3, gelten Bestandschutzregeln, die auch das Fahren von Kfz bis 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht erlauben.

COBURGER: Kann auch das Gewicht eines Elektroautos Auswirkungen auf die benötigte Fahrerlaubnis haben?

Lutz Lindner: Das kann grundsätzlich eine Rolle spielen. Gerade große Elektrofahrzeuge oder schwere Hybridfahrzeuge können durch ihre Batterien ein erhebliches Gewicht erreichen. Entscheidend sind unter anderem die Fahrzeugart und die zulässige Gesamtmasse. Für bestimmte alternativ angetriebene Fahrzeuge gibt es allerdings eine Sonderregelung: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Inhaber der Klasse B auch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis höchstens 4,25 Tonnen fahren. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Sonderregelung gilt beispielsweise nicht für Wohnmobile. Wer ein besonders schweres Elektrofahrzeug oder ein Wohnmobil kaufen möchte, sollte sich deshalb vorher genau über die zulässige Gesamtmasse und die eigene Fahrerlaubnis informieren.

COBURGER: Gerade bei Jugendlichen sind E-Scooter beliebt. Wo dürfen sie eigentlich fahren und ab welchem Alter?

Lutz Lindner: E-Scooter dürfen grundsätzlich ab 14 Jahren gefahren werden und benötigen eine Versicherungsplakette. Eine Fahrerlaubnis ist dafür nicht erforderlich. Sie gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, auch wenn sie bei den Verkehrsflächen teilweise ähnlich wie Fahrräder behandelt werden. Grundsätzlich müssen sie die für den Radverkehr freigegebenen Verkehrsflächen nutzen, also insbesondere Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Gibt es diese nicht, dürfen sie auf der Fahrbahn fahren. Auf Gehwegen sind E-Scooter grundsätzlich nicht erlaubt. Auch die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist einzuhalten. In bestimmten Bereichen, etwa Fußgängerzonen, ist die Nutzung nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich freigegeben ist. Eine Helmpflicht gibt es für E-Scooter derzeit nicht, aus Sicherheitsgründen ist ein Helm aber natürlich sinnvoll.

COBURGER: Und wie sieht es mit Alkohol auf dem E-Scooter aus? Viele denken vermutlich, dass hier ähnliche Regeln wie beim Fahrrad gelten.

Lutz Lindner: Genau das ist ein wichtiger Unterschied. Weil E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, gelten für sie auch die entsprechenden Alkoholvorschriften. Ab 0,5 Promille liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor. Wer alkoholbedingt nicht mehr fahrtüchtig ist, kann sich allerdings auch schon bei geringerer Alkoholisierung strafbar machen. Das ist also etwas anderes als beim normalen Fahrrad oder Pedelec. Wer alkoholisiert mit einem E-Scooter unterwegs ist, kann deshalb schnell straf- oder führerscheinrechtliche Probleme bekommen. Wer Alkohol getrunken hat, sollte den E-Scooter deshalb stehen lassen.

Das Gespräch führte Wolfram Hegen.