Sonderthema Qualität: Rechtstipp

Zwischen Versprechen und Wirklichkeit

Was Qualität aus juristischer Sicht wirklich bedeutet

Qualität ist ein Versprechen. Ein stilles Abkommen zwischen Hersteller und Käufer, zwischen Werbung und Wirklichkeit. Wir erwarten, dass ein Kühlschrank kühlt, ein Smartphone funktioniert und ein neues Auto nicht schon nach wenigen Monaten erste Schwächen zeigt. Qualität ist nicht nur eine Frage des persönlichen Empfindens, sondern auch ein Thema des Rechts.

Der COBURGER hat sich dazu mit Lisa Sommer von der Hörnlein & Feyler unterhalten.

COBURGER: Was bedeutet „Qualität“ eigentlich aus juristischer Sicht – und wer entscheidet im Streitfall darüber?

Lisa Sommer: Juristisch ist Qualität keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage der vereinbarten Beschaffenheit eines Produkts (§ 434 BGB). Entscheidend ist, was Käufer und Verkäufer vereinbart haben und was Verbraucher üblicherweise erwarten dürfen. Im Streitfall entscheiden Gerichte mithilfe unabhängiger Sachverständiger, ob ein Produkt mangelhaft ist. Maßgeblich ist also, ob das Produkt hält, was versprochen wurde.

COBURGER: Welche Rechte haben Verbraucher, wenn ein Produkt mangelhaft ist?

Lisa Sommer: Entspricht ein Produkt nicht der vereinbarten Qualität, greifen die Gewährleistungsrechte (§ 437 BGB). Verbraucher können zunächst Reparatur oder Ersatz verlangen (§ 439 BGB). Scheitert die Nachbesserung, sind Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz möglich. Ansprechpartner ist dabei immer der Verkäufer. Zusätzlich besteht bei vielen Onlinekäufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht – unabhängig von einem Mangel.

COBURGER: Wie lange muss ein Produkt funktionieren beziehungsweise halten?

Lisa Sommer: Grundsätzlich gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist (§ 438 BGB). Entscheidend ist aber, welche Haltbarkeit Verbraucher bei einem Produkt berechtigterweise erwarten dürfen. Hochwertige Geräte wie Autos oder Kühlschränke müssen länger funktionieren als günstige Alltagsgegenstände. Tritt innerhalb der ersten zwölf Monate ein Mangel auf, wird zudem vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorlag (§ 477 BGB).

COBURGER: Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Lisa Sommer: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtet den Verkäufer zur Lieferung mangelfreier Ware. Die Garantie dagegen ist freiwillig und meist eine zusätzliche Zusage des Herstellers (§ 443 BGB). Verbraucher sollten daher genau prüfen, wer die Garantie gibt, wie lange sie gilt und welche Leistungen tatsächlich erfasst sind.

COBURGER: Sind Werbeaussagen wie „Premiumqualität“ oder „Made in Germany“ rechtlich geregelt?

Lisa Sommer: Ja. Nach § 5 UWG dürfen Unternehmen Verbraucher nicht irreführen. Qualitätsversprechen müssen nachvollziehbar und belegbar sein. Besonders streng prüfen Gerichte Aussagen wie „Made in Germany“ oder Umweltwerbung wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“.

COBURGER: Hat sich der Verbraucherschutz beim Thema Qualität zuletzt verändert?

Lisa Sommer: Ja, insbesondere seit 2022 wurden die Rechte der Verbraucher erweitert – vor allem bei digitalen Produkten. Heute gehört zur geschuldeten Qualität auch die Bereitstellung notwendiger Software-Updates für Smartphones, Smart-TVs oder andere vernetzte Geräte. Qualität umfasst damit zunehmend auch langfristige Funktionsfähigkeit und digitale Aktualität.

Das Gespräch führte Wolfram Hegen.