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JURISTISCHE FRAGEN ZUM EINSATZ VON KI
Trinkwasser, Energieträger, Artenvielfalt: Viele Ressourcen werden knapper. Eine andere Ressource wächst dagegen täglich, stündlich, minütlich: Unser Wissen über die Welt. Wissenschaft liche Studien erfassen immer mehr Zusammenhänge und Erkenntnisse über das Leben auf unserem Planeten und darüber hinaus. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz beschleunigt diese Entwicklung. Und diese menschengemachte KI übernimmt auch immer mehr Entscheidungen. Ein Gespräch über rechtliche Konsequenzen mit Dr. Wolfgang Hacker, Fachanwalt bei der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg.
LICHTENFELSER: Wie ist denn die Situation bezüglich des Einsatzes von KI aus juristischer Sicht?
Hacker: Künstliche Intelligenz ist auch juristisch ein superspannendes und herausforderndes Thema. Aktuell ist sehr viel in Bewegung, in Fachzeitschrift en ist der Einsatz von KI und den damit verbundenen juristischen Konsequenzen eines der Topthemen.
LICHTENFELSER: Welche aktuellen Beispiele gibt es dazu?
Hacker: Eine wichtige Frage ist, wer eigentlich für die Entscheidung einer KI haftet. Hier ist noch Vieles off en. Es gibt aber auch schon erste Klarheiten. Zum Beispiel im Straßenverkehr: Die KI trifft eine Entscheidung, bremst das Fahrzeug stark ab, als Folge kommt es zu einem Unfall. Hier ist gesetzlich geregelt, dass der Fahrzeughalterverantwortlich bleibt, auch wenn eine Künst liche Intelligenz in einer gewissen Phase das Fahrzeug steuert. Im Grundsatz kann man grob vereinfacht sagen: Wenn die KI von jemandem unterstützend genutzt wird, haftet weiterhin der Nutzer.
LICHTENFELSER: Ein Argument für den Einsatz von KI ist die Schnelligkeit von Entscheidungen. Mit Unterstützung von KI könnte Arbeit effizienter organisiert werden, eine Möglichkeit, um fehlende Fachkräfte zu ersetzen. Was sagt da die Rechtsprechung dazu?
Hacker: Da verhält es sich genauso. Ein Beispiel: Beim Oberlandesgericht Stuttgart wird seit vergangenem Jahr eine KI eingesetzt, um die Masse an Klagen im Dieselskandal schneller bearbeiten zu können. Letztlich ist es so, dass auch in diesem Fall die KI lediglich Unterstützung bei der Datenerfassung leistet; die Entscheidungshoheit bleibt aber bei der Justiz. Also sind wir (noch) weit davon entfernt, dass die Künstliche Intelligenz Urteile fällt.
LICHTENFELSER: KI greift auf eine exponentiell ansteigende Zahl an Daten zu und generiert neue Daten. Viele dieser Daten drehen sich um Menschen. Wie verhält es sich mit Persönlichkeitsrechten, mit dem Datenschutz?
Hacker: Das ist eine sehr zentrale Frage, die vor allem vom Gesetzgeber geklärt werden muss. Die EU formt gerade eine Richtlinie zur KI. Gesetzliche Bestimmungen werden die Fragen beantworten müssen, nach welchen Regeln sich KI auf welche Daten stützen darf. Und vor allem: Nach welchen Kriterien werden Daten in die KI aufgenommen, wer prüft diese Daten, wie dürfen sie verwendet werden etc.
LICHTENFELSER: Und wie verhält es sich mit dem Urheberrecht? Wenn eine KI etwas entwickelt oder schreibt, wer ist dann Urheber dieser Schöpfung? Hacker: Auch diese Frage ist sehr komplex. Die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft ist, dass KI-generierte Texte nicht als persönliche geistige Schöpfungen gelten, da sie nicht von einem menschlichen Urheber geschaffen wurden. Dies bedeutet, dass solche Texte grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt sind. Aber so einfach ist es nicht immer. Wenn beispielsweise ein Text von einem Menschen und einer KI gemeinsam erstellt wurde, kann es im Einzelfall ganz schön kompliziert sein zu bestimmen, wer die Urheberschaft beanspruchen kann.