Sonderthema Nachhaltigkeit: Zwischen Müll und Moral

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Was das Umweltrecht von uns verlangt

Rechtstipp zum Senderthema Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist längst mehr als ein Schlagwort. Sie begegnet uns im Supermarkt, beim Heizen, beim Autofahren oder beim Griff zur Mülltonne. Doch hinter vielen scheinbar alltäglichen Entscheidungen stehen auch klare gesetzliche Regelungen. Wer Müll falsch entsorgt, sein Auto unnötig laufen lässt oder verbotene Stoffe in die Umwelt gelangen lässt, bewegt sich schnell nicht mehr nur im Bereich der Moral, sondern auch im Bereich des Rechts. Umwelt- und Nachhaltigkeitsregeln betreffen längst nicht nur große Unternehmen, sondern jeden einzelnen Bürger – und können auch Bußgelder nach sich ziehen. Dazu hat sich der COBURGER mit Heidi Schüler von der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein & Feyler unterhalten.

COBURGER: Frau Schüler, Nachhaltigkeit klingt zunächst nach einem großen politischen Thema. Wo begegnet uns das Umweltrecht ganz konkret im Alltag?

Heidi Schüler: Eigentlich ständig. Besonders sichtbar wird es bei der Mülltrennung und Abfallentsorgung. Wer beispielsweise Sperrmüll oder Elektroschrott einfach irgendwo abstellt oder Hausmüll in der freien Natur entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland oder Kommune können dafür Bußgelder von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro verhängt werden. Viele unterschätzen, dass auch vermeintlich kleine Vergehen juristisch relevant sein können.

COBURGER: Welche typischen Fehler beobachten Sie besonders häufig?

Heidi Schüler: Ein Klassiker ist die falsche Entsorgung von Problemstoffen. Batterien, Farben, Lacke oder Elektrogeräte gehören nicht in den  normalen Hausmüll. Dafür gibt es Sammelstellen oder spezielle Rückgabesysteme. Auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen oder Verpackungen auf der Straße gilt rechtlich als unerlaubte Abfallentsorgung. Das klingt banal, ist aber tatsächlich bußgeldbewehrt.

COBURGER: Gibt es auch im Bereich Energie oder Mobilität rechtliche Vorgaben für Bürger?

Heidi Schüler: Ja, durchaus. Ein Beispiel ist das unnötige Laufenlassen des Motors im Stand. Viele lassen im Winter den Wagen warmlaufen oder warten mit laufendem Motor – das ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch beim Heizen oder beim Umgang mit bestimmten Brennstoff en gelten inzwischen Vorschrift en, die aus Gründen des Umweltschutzes eingeführt wurden.

COBURGER: Spielt der ökologische Fußabdruck auch rechtlich eine Rolle?

Heidi Schüler: Indirekt schon. Der Begriff selbst ist eher politisch oder gesellschaftlich geprägt. Aber viele Gesetze zielen darauf ab, den individuellen Einfluss auf die Umwelt zu begrenzen – etwa durch Recyclingpflichten, Energiestandards für Gebäude oder Regeln für den Umgang mit Wasser und Abwasser. Bürger merken das beispielsweise bei Vorgaben zur Heizungsmodernisierung oder bei der Pflicht, bestimmte Stoffe fachgerecht zu entsorgen.

COBURGER: Wo wird es für Bürger besonders teuer?

Heidi Schüler: Vor allem bei illegaler Müllentsorgung in der Natur. Wer etwa Bauschutt, Möbel oder größere Mengen Abfall einfach im Wald oder auf einem Feld ablädt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Noch ernster wird es, wenn gefährliche Stoff e ins Grundwasser gelangen. Dann kann aus einer Ordnungswidrigkeit sogar eine Straftat werden.

COBURGER: Bedeutet das, dass Nachhaltigkeit auch eine rechtliche Verantwortung jedes Einzelnen ist?

Heidi Schüler: Genau. Viele Umweltgesetze verfolgen das Prinzip, dass jeder für die Auswirkungen seines Handelns Verantwortung trägt.  Nachhaltigkeit ist deshalb nicht nur eine moralische Frage, sondern auch eine rechtliche. Wer sich informiert und ein paar grundlegende Regeln beachtet, ist allerdings auf der sicheren Seite – und tut gleichzeitig etwas für Umwelt und Gesellschaft .

Das Gespräch führte Wolfram Hegen.